Allgemeine Bedingungen für Kongressteilnehmer

Die DGPPN hat die CPO HANSER SERVICE mit der Organisation und Durchführung
des Kongresses beauftragt. Mit der Anmeldung zum Kongress sowie deren Bestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Kongressteilnehmer und der DGPPN über die Teilnahme an dem Kongress sowie an Veranstaltungen der DGPPN-Akademie zustande. Dieser Vertrag beruht auf den nachstehenden Allgemeinen Bedingungen.

 

Teilnahmegebühren für den DGPPN Kongress und die DGPPN-Akademie

Die Teilnahme am Kongress und an den Veranstaltungen der DGPPN Akademie ist kostenpflichtig. Die Veranstaltungen der DGPPN-Akademie finden im Rahmen des DGPPN Kongresses statt. Für diese Veranstaltungen wird zusätzlich zur Kongressgebühr eine gesonderte Teilnahmegebühr erhoben. 
Eine vorgenommene Anmeldung zum Kongress und eine vorgenommene Buchung von Leistungen sind für den Teilnehmer verbindlich.
Die Gebühren sind im Voraus zu den genannten Terminen zahlen. Etwaige Bankgebühren gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.

 

Absage der Kongressteilnahme

Im Falle einer Absage Ihrer Teilnahme am Kongress und an Veranstaltungen der DGPPN-Akademie für Fort- und Weiterbildung bis zum 14. September 2010 wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% erstattet. Es steht dem Teilnehmer der Nachweis frei, dass der Bearbeitungsaufwand unter 25% der Teilnahmegebühr liegt. Bei späterer Annullierung kann keine Rückzahlung erfolgen. Ihre Absage teilen Sie bitte dem Kongressbüro schriftlich mit.

Programmänderungen

Die DGPPN behält sich kurzfristige notwendige Programmänderungen vor.
Für ausgefallene Vorträge oder Änderungen im Programm kann keine anteilige Erstattung von Teilnahmegebühren erfolgen.

Änderungen des Programms der DGPPN-Akademie für Fort- und Weiterbildung

Im Falle, dass aufgrund von Absagen der Referenten Workshops ausfallen, werden die Teilnahmegebühren für diese Workshops erstattet. Dieses gilt nicht – auch nicht anteilig - wenn die Workshops von anderen als den zunächst genannten Referenten übernommen werden.

Verlust des Namensschildes

Bei einem Verlust des Namensschildes, das zugleich zur Teilnahme am Kongress berechtigt, ist zum Erwerb eines neues Namensschildes die volle Teilnehmergebühr zu zahlen. Kann der Teilnehmer später das neu erworbene und das verlorene Namensschild beibringen, wird die zuletzt gezahlte Teilnehmergebühr erstattet. 

Haftung der DGPPN

Die DGPPN ist Veranstalter des wissenschaftlichen Kongresses. Sie haftet im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Haftung - ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund - beschränkt sich auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Fehlverhalten. Die DGPPN haftet jedoch auch für leichte Fahrlässigkeit, sofern vertragliche Kardinalpflichten verletzt werden. 

Allgemeine Bedingungen nur für Beitragsanmeldung

Thematische Symposien, Forschungsworkshops, Diskussionsforen,  Pflegesymposien
Thematische Symposien, Forschungsworkshops, Diskussionsforen und Pflegesymposien können von einem Vorsitzenden mit Angabe von maximal vier Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten sind nicht von der Teilnahmegebühr befreit.

Die Teilnehmergebühr wird mit der  Anmeldung eines wissenschaftlichen Beitrages fällig.
Das wissenschaftliche Komitee der DGPPN behält sich vor, Beiträge von Referenten, die keine Teilnehmergebühr bezahlt haben, nicht in das Kongressprogramm aufzunehmen.

Weiterbildungssymposien
Weiterbildungssymposien können von einem Vorsitzenden mit Angabe von maximal drei Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten sind nicht von der Teilnahmegebühr befreit.

Pro-Con-Debatten
Pro-Con-Debatten können von einem Vorsitzenden mit Angabe von maximal zwei Pro-Referenten und zwei Con-Referenten angemeldet werden. Vorsitzende und Referenten sind nicht von der Teilnahmegebühr befreit.

Freie Vorträge
Teilnehmer können zwei freie Vorträge und/oder als Erstautoren zwei Poster anmelden. Der Referent ist verpflichtet, den von ihm angemeldeten Vortrag auf dem Kongress zu halten. Mit der Anmeldung eines freien Vortrags erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung des Referenten zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr ist zusammen mit der Einreichung eines Redebeitrages zu zahlen. Wird der Beitrag vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt oder wird die Einreichung des Beitrages als Poster empfohlen, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet.
Stimmt der Teilnehmer der Annahme seines Beitrages als Poster zu, bleibt seine kostenpflichtige Teilnahme am Kongress erhalten.
Wird ein vom wissenschaftlichen Komitee angenommener Beitrag vom Autor zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

Poster
Teilnehmer können zwei freie Vorträge und/oder als Erstautoren zwei Poster anmelden. Der Erstautor ist verpflichtet, die von ihm eingereichten Poster auf dem Kongress zu präsentieren. Mit der Einreichung der Poster erfolgt zugleich die verbindliche Anmeldung des Autors zur Teilnahme am Kongress. Die Teilnahmegebühr ist zusammen mit der Einreichung des Beitrages zu zahlen. Wird das Poster vom wissenschaftlichen Komitee abgelehnt, ist eine kostenfreie Annullierung der Kongressteilnahme möglich. In diesem Fall wird die vollständige Teilnahmegebühr erstattet.
Wird der Beitrag vom Autor nach Annahme durch das wissenschaftliche Komitee zurückgezogen, bleibt die Anmeldung zum Kongress erhalten und es erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühren.

Angabe zu Industriebeziehungen 

Mit der Anmeldung eines Beitrages hat jeder Vortragende und Erstautor eines Posters eine Erklärung über seine Beziehungen zu Industrieunternehmen abzugeben. Das gilt auch für zum Kongress eingeladene Vortragende. Für die Abgabe der Erklärung steht das von der DGPPN herausgegebene Formular zur Verfügung. Das Formular kann auf der Homepage des Kongresses ausgefüllt werden.
Die abgegebene Erklärung oder deren Unterlassung wird von der DGPPN zum Kongress auch bei eingeladenen Vortragenden auf angemessene Weise veröffentlicht. Der teilnehmende Vortragende und Posterautor stimmt mit seiner Beitragsanmeldung dieser Veröffentlichung ausdrücklich zu.
Jeder Vortragende wird gebeten, seine Zuhörer zu Beginn seines Vortrages über seine Beziehungen zur Industrie zu informieren. Dem Vortragenden wird empfohlen, dafür das PowerPoint Chart der DGPPN nutzen:www.dgppn-kongress.de

Ausstattung der Räume

Sämtliche Räume sind mit Beamern und Notebooks mit DVD-Laufwerken ausgestattet. Referenten, die eine zusätzliche technische Ausstattung wünschen (z.B. Videorekorder, Overheadprojektor, Flipchart) können diese auf eigene Kosten im Vorwege oder - sofern verfügbar - vor Ort beim Kongressbüro anmieten.